Mitgliederversammlung

Auszug aus unserer Satzung:

§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der BAG. Sie berät und beschließt über
inhaltliche und organisatorische Fragen. Sie findet als Gesamtmitgliederversammlung der
BAG mindestens einmal im Jahr statt.
(2) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören besonders die Beratung und Be-
schlussfassung über a. die Satzung der BAG, b. den Jahresfinanzplan und grundsätzliche Konzepte zur Finanzierung der Arbeit der BAG, c. die politische Arbeit der BAG.

(3) Die Mitgliederversammlung nimmt die Berichte des Koordinierungskreises entgegen und
entscheidet über seine Entlastung.
(4) Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre
a. den Koordinierungskreis und
b. die Delegierten der BAG für den Bundesparteitag der Partei DIE LINKE